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   BPatG, 30.03.2011 - 5 Ni 10/10 (EU)   

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https://dejure.org/2011,24413
BPatG, 30.03.2011 - 5 Ni 10/10 (EU) (https://dejure.org/2011,24413)
BPatG, Entscheidung vom 30.03.2011 - 5 Ni 10/10 (EU) (https://dejure.org/2011,24413)
BPatG, Entscheidung vom 30. März 2011 - 5 Ni 10/10 (EU) (https://dejure.org/2011,24413)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Streitpatent bzgl. eines Schiebewagens für Kinder und/oder Puppen mit einem aus einer Gebrauchsstellung in eine Verstaustellung zusammenklappbaren Wagengestell ist patentfähig; Vorliegen von Nichtigkeitsgründen eines Patents bzgl. einer unzulässigen Erweiterung und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 5 Ni 10/10
    Dienen in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der Erfindung, die jeweils für sich, aber auch gemeinsam den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, dann hat es der Patentinhaber in der Hand, einzelne oder sämtliche dieser Merkmale in die Patentansprüche aufzunehmen (BGH "Spleißkammer" -GRUR 1990, 432 ff.).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 5 Ni 10/10
    Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Merkmale in der Beschreibung gegenüber gleichzeitig offenbarten anderen Lösungen als vorteilhaft, zweckmäßig oder bevorzugt bezeichnet sind, noch gibt es eine Abstufung in der Wertigkeit der für die Beschreibung der Erfindung benutzten Offenbarungsteile (BGH "Crackkatalysator" -GRUR 1990, 510 ff.).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus BPatG, 30.03.2011 - 5 Ni 10/10
    Es sind daher alle Merkmale beanspruchbar, die für den zuständigen Fachmann aus mindestens einem dieser drei Offenbarungsteile als zur angemeldeten Erfindung gehörend zu erkennen sind (BGH "Bodenwalze" -GRUR 1991, 307 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12

    Kinderwagen

    Mit Urteil vom 30.03.2011 wies das Bundespatentgericht (Az.: 5 Ni 10/10 EU, Anlage K17) die aus Anlage B1 ersichtliche Nichtigkeitsklage der Beklagten ab.
  • LG Düsseldorf, 16.02.2012 - 4b O 212/09

    Kinderwagen

    Mit Urteil vom 30.03.2011 wies das Bundespatentgericht (Az.: 5 Ni 10/10 EU, Anlage K17) die aus Anlage B1 ersichtliche Nichtigkeitsklage der Beklagten ab.
  • LG Düsseldorf, 15.04.2014 - 4b O 124/12

    Kinderwagen II

    Mit Urteil vom 30.03.2011 wies das Bundespatentgericht (Az.: 5 Ni 10/10 EU, Anlage B6) eine gegen das Klagepatent gerichtete Nichtigkeitsklage ab.
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